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   BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87   

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https://dejure.org/1987,6122
BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87 (https://dejure.org/1987,6122)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87 (https://dejure.org/1987,6122)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - BReg. 2 Z 64/87 (https://dejure.org/1987,6122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das Landgericht hinsichtlich der Einräumung eines Sondernutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1364
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Diese Vorschrift gilt auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1977, 44/49; 1983, 73/77).

    Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLGZ 1972, 348/350; 1983, 73/77).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Das bereits vor Bedingungseintritt entstandene "Sondernutzungsrecht", das dem Berechtigten ein Anwartschaftsrecht vermittelte, hätte wirksam übertragen werden können (vgl. hierzu Palandt BGB 46. Aufl. Einf. vor § 158 Anm. 3 a; zur Übertragbarkeit eines Sondernutzungsrechts siehe BGHZ 73, 145/147; Palandt § 15 WEG Anm. 2 c; Weitnauer § 15 RdNr. 2 d).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Bedingungen bei Gebrauchsregelungen sind zulässig (BayObLGZ 1985, 378/383).
  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Ein solcher setzt voraus, daß eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer von diesen geordnet wird (vgl. § 23 Abs. 1 WEG ; KG OLGZ 1981, 307/308).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Es genügt, daß dies nicht ausgeschlossen werden kann (BayObLGZ 1980, 23/25; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 27 RdNr. 18).
  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLGZ 1972, 348/350; 1983, 73/77).
  • BayObLG, 14.12.1978 - BReg. 2 Z 14/78
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Der Unterscheidung (siehe hierzu BayObLGZ 1978, 377/381) kommt Bedeutung für die Eintragungsfähigkeit und die Wirksamkeit gegen den Sondernachfolger eines Teileigentümers zu ( § 10 Abs. 2, 3 WEG ), aber auch für die Abänderbarkeit (vgl. BayObLGZ 1973, 83).
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Diese Vorschrift gilt auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1977, 44/49; 1983, 73/77).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 7/73
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
    Der Unterscheidung (siehe hierzu BayObLGZ 1978, 377/381) kommt Bedeutung für die Eintragungsfähigkeit und die Wirksamkeit gegen den Sondernachfolger eines Teileigentümers zu ( § 10 Abs. 2, 3 WEG ), aber auch für die Abänderbarkeit (vgl. BayObLGZ 1973, 83).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Durch die Wiedereinsetzung kann auch der Vorschrift des § 23 Abs. 2 WEG, auf deren Einhaltung freilich verzichtet werden kann (BayObLG WuM 1987, 328/329), zu angemessener Beachtung verholfen werden.
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Ein solcher setzt voraus, daß eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer von diesen geordnet werden soll (vgl. § 23 Abs. 1 WEG ; KG OLGZ 1981, 307, 308; BayObLG NJW-RR 1987, 1364, 1365).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Es soll nur sichergestellt werden, daß die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen eine Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht wird; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1987, 328/329; NJW-RR 1990, 784/785).
  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    § 15 Abs. 2 WEG auch durch Eigentümerbeschluß (BayObLG WuM 1987, 328 ).
  • OLG Hamburg, 15.08.1990 - 2 W 49/89

    Anforderungen an das Beschwerdeverfahren in einer Wohnungseigentumssache;

    § 44 Abs. 1 WEG , wonach der Richter mit den Beteiligten i.d.R. mündlich verhandeln soll, gilt zwar grundsätzlich auch für das Beschwerdeverfahren (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 1364; zur grundsätzlichen Notwendigkeit der mündlichen Verhandlung vor der besetzten Kammer in öffentlicher Sitzung und der öffentlichen Verkündung der Entscheidung auch mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 EMRK vgl. BayObLG, …
  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Das Landgericht hat daher zu Recht auch hinsichtlich des ersten Teils der beiden Eigentümerbeschlüsse eine Anfechtbarkeit mit der Folge bejaht, daß die darin getroffene verbindliche Regelung auf rechtzeitige Anfechtung hin einer gerichtlichen Überprüfung unterstellt ist (vgl. dazu BayObLGZ 1975, 233/235 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 1364/1365; KG ZMR 1996, 389 ).
  • LG Duisburg, 12.05.2004 - 11 T 28/04

    Wohnungseigentümer haften auch für Altverbindlichkeiten vor Eintritt in die

    verzichtet werden (OLG Hamm, OLGZ 1979, 296; BayOLG, WuM 1987, 328 m.w.N.).
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